Die Fakten zu Einatembares kristallines Siliziumdioxid

Die Fakten zu Einatembares kristallines Siliziumdioxid

Letzte Aktualisierung March 29, 2025

Schätzungen zufolge sind etwa 5 Millionen Arbeitnehmer in der Europäischen Union kristallinem Siliziumdioxidstaub ausgesetzt. Mineralische Stäube stellen das größte Risiko für umweltbedingte Lungenerkrankungen im Bergbau, im Baugewerbe und in einigen anderen Branchen dar.

Einatembares kristallines Siliziumdioxid (RCS) wird von der IARC als Kanzerogen der Gruppe 1 eingestuft, was bedeutet, dass es als sichere Ursache für Krebs beim Menschen gilt. RCS kann bei längerer Exposition schwere Atemwegserkrankungen und sogar Lungenkrebs verursachen, und das Risiko entsteht durch Einatmen von Staub.

Wo Risiken auftreten

Die Exposition gegenüber Siliziumdioxidstaub erfolgt hauptsächlich im Bergbau über und unter Tage sowie im Bauwesen (Hoch- und Tiefbau). Im Tiefbau sind vor allem die Bereiche Erdbau, Felsbau und Tunnelbau zu nennen. Zu den Branchen, in denen kristalline Kieselsäure als Rohstoff verwendet wird, gehören außerdem die Zementindustrie, die Chemie-, Keramik- und Glasindustrie (Glasschmelzsand), die Gießereiindustrie (Gießereisand) und die Gummi-, Kunststoff- und Farbenindustrie (Füllstoff). Großflächige Staubemissionen, die lungengängiges kristallines Siliziumdioxid enthalten können, sind auch in der Landwirtschaft oder im Gartenbau möglich. In den meisten Fällen sind die Arbeitnehmer in Kleinstbetrieben mit maximal neun Beschäftigten tätig.

Silikatstaub entsteht hauptsächlich bei der Gewinnung und Verarbeitung von Rohstoffen, die silikathaltige Mineralien enthalten. Darüber hinaus entsteht Quarzstaub bei (hauptsächlich mechanisierten, schnelllaufenden) Verarbeitungsprozessen wie Schneiden, Sägen, Bohren, Schleifen und Zerkleinern von Gestein, Beton, Asphalt, Mörtel, Ziegeln und Keramikprodukten. Andere Tätigkeiten umfassen die Handhabung, das Mischen oder Schaufeln von trockenen Materialien, die kristallines Siliziumdioxid enthalten. Auch Prozesse wie das Druckluftstrahlen mit Sand oder Glas können zur Freisetzung von Siliziumdioxidstaub führen.

Staub, der sich bereits abgesetzt hat, kann auch wieder in die Luft gelangen, wenn er durch Fahrzeuge oder Wind aufgewirbelt wird, was auch Personen, die sich auf der Baustelle aufhalten, gefährden kann.

Mehr über den Stoff

Kristalline Kieselsäure oder Siliziumdioxid ist das zweithäufigste Mineral in der Erdkruste. Es kommt in unterschiedlichen Mengen in den meisten Gesteinen vor und macht den Großteil der weltweiten Sandvorkommen aus. In geringeren Mengen ist es auch in Ton enthalten. Produkte, in denen Siliziumdioxid gebunden ist, sind nicht gefährlich. Bei der Gewinnung und Verarbeitung, d.h. beim Sprengen, Schneiden, Zerspanen, Bohren, Schleifen usw. von Produkten, die Siliziumdioxid enthalten, können jedoch kleine Partikel entstehen, die in die Lunge gelangen und diese gefährden können („lungengängige kristalline Kieselsäure“).

Gefahren, die auftreten können

Die wichtigste gesundheitliche Auswirkung, die sich aus dem Einatmen von kristallinem Quarzstaub ergibt, ist die Entwicklung von Silikose. Silikose ist eine dauerhafte Vernarbung der Lunge durch eingeatmeten Quarzstaub. Bei körperlicher Anstrengung kommt es zu Atembeschwerden, die sich manchmal zu Kurzatmigkeit im Ruhezustand entwickeln. Manche Menschen haben auch einen Husten mit oder ohne Auswurf. Frühe Symptome für Silikose können auch eine Neigung zu Infektionen der Atemwege sein. Es ist unklar, wie genau lungengängiges kristallines Siliziumdioxid Lungenkrebs verursacht - die wahrscheinlichste Ursache ist die Ansammlung von Staub in der Lunge. Seine Toxizität macht es den natürlichen Abwehrmechanismen des Körpers schwer, den Staub zu entfernen, so dass er im Lungengewebe verbleibt und eine ständige Entzündung verursacht.

Was Sie tun können

Die beste Lösung ist, die Bildung von Feinstaub durch Substitution zu verhindern, zum Beispiel durch die Verwendung staubarmer Produkte (z.B. Siloware statt Sackware). Wenn ein Ersatz nicht möglich ist, sollte die Exposition gegenüber Quarzstaub vermieden oder zumindest reduziert werden. Sie können Staub vermeiden oder reduzieren, indem Sie staubarme Arbeitsmethoden und Maschinen verwenden, die mit Absaugung oder Nassbearbeitung arbeiten. Reinigen Sie Arbeitsbereiche und Arbeitsräume regelmäßig, vermeiden Sie Staubablagerungen und vor allem vermeiden Sie, dass bei der Reinigung wieder Staub aufgewirbelt wird (d.h. nicht trocken fegen oder abblasen, sondern Staubabsauger oder Kehrsauger verwenden). Überwachen Sie kontinuierlich, ob Staubbildung auftritt und die Maßnahmen zum Risikomanagement angepasst werden müssen.

Bei staubintensiven Tätigkeiten sollten die Arbeitsbereiche in getrennte Bereiche aufgeteilt werden, in denen die Arbeiten nacheinander ausgeführt werden können, um zu verhindern, dass Dritte mit Staub in Kontakt kommen.

Persönliche Schutzausrüstung (Atemschutz) sollte nur als letztes Mittel eingesetzt werden, wenn technische Maßnahmen nicht ausreichen, um den Träger vor dem Einatmen schädlicher Stäube, Dämpfe oder Gase zu schützen. Bei manchen Arbeitsplätzen oder Arbeitsaufgaben kann ein Atemschutzgerät jedoch die einzige praktische Lösung sein.

Grenzwerte

EU
0,1 mg/m³

Österreich

0,05 mg/m³ lungengängige Fraktion
Belgien
0,1 mg/m³ lungengängige Fraktion
Bulgarien
EU-Richtlinie
Kroatien
EU-Richtlinie
Tschechische Republik
EU-Richtlinie
Zypern
EU-Richtlinie
Dänemark
0,1 mg/m³ lungengängige Fraktion
Estland
0,1 mg/m³ lungengängige Fraktion
Finnland
0,05 mg/m3 (Richtwert)
0,1 mg/m3 (verbindlich)
Frankreich
0,1 mg/m³ lungengängige Fraktion
Deutschland
0,05 mg/m³ lungengängige Fraktion
Griechenland
EU-Richtlinie
Ungarn
EU-Richtlinie
Island
EU-Richtlinie
Irland
0,1 mg/m³ lungengängige Fraktion
Italien
0,1 mg/m³ lungengängige Fraktion
Lettland
0,1 mg/m³ lungengängige Fraktion
Litauen
EU-Richtlinie
Luxemburg
EU-Richtlinie
Malta
EU-Richtlinie
Niederlande
0,075 mg/m³ lungengängige Fraktion
Nord-Mazedonien
0,15 mg/m³
Norwegen
0,05 mg/m³ lungengängige Fraktion
Polen
0,1 mg/m³ lungengängige Fraktion
Portugal
EU-Richtlinie
Rumänien
EU-Richtlinie
Serbien
EU-Richtlinie
Slowakei
EU-Richtlinie
Slowenien
EU-Richtlinie
Spanien
0,05 mg/m³ lungengängige Fraktion
Schweden
0,1 mg/m³ lungengängige Fraktion
Türkei
EU-Richtlinie

Referenzen: cancer.gov, EFSA, IARC, EC, NIOSH, OSHA, CAREX

Allgemeine Fakten

Fakten über krebserregende Stoffe:

  • Die direkten Kosten der Exposition gegenüber Kanzerogenen am Arbeitsplatz werden europaweit auf 2,4 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt.
  • Jedes Jahr erkranken etwa 120.000 Menschen an Krebs, weil sie bei der Arbeit Kanzerogenen ausgesetzt sind.
  • Jährlich sterben mehr als 100.000 Menschen an berufsbedingtem Krebs.

Inhaltsverzeichnis

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